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Häufig gestellte Fragen

Wer ist Architekt?

 

Nicht Jeder der sich mit der Planung und dem Bau von Häusern beschäftigt, ist ein Architekt. Architekt darf sich nur nennen, wer aufgrund seiner persönlichen Qualifikation (Studium, Berufserfahrung) und deren Überprüfung in die Architektenliste eingetragen worden ist. Nur diese Personen dürfen die geschützte Berufsbezeichnung „Architekt“ führen.

 

Berufsaufgaben des Architekten sind insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie die Orts- und Stadtplanung innerhalb seiner Fachrichtung.  

 

 

Was tut der Architekt für den Bauherrn?

 

Der Architekt stellt dem Bauherrn sein gesamtes Wissen zur Verfügung und fungiert dabei als unabhängiger Berater und Treuhänder seines Bauherren.

In engem partnerschaftlichen Dialog setzt der Architekt die Vorstellungen seines Bauherren in eine konkrete, individuelle Planung um und überwacht und betreut das Bauvorhaben bis zur Fertigstellung.

 

Durch sorgfältige Planung und Projektleitung in Hinblick auf Funktion, Wirtschaftlichkeit, Ästhetik, Energieeffizienz, Bauökologie und Nachhaltigkeit kann der Architekt von Beginn an die größtmögliche Gesamtqualität des Bauvorhabens für den Bauherrn sicherstellen.

 

 

Was leistet der Architekt?

 

Er legt mit Ihnen die Grundlagen und Rahmenbedingungen fest. Er entwirft und entwickelt eine Planung, integriert die Leistungen der fachlich Beteiligten und führt Verhandlungen mit Behörden. Er erstellt die zur Genehmigung erforderlichen Pläne und Nachweise.

In der Ausführungsplanung wird die behördlich genehmigte Planung bis ins Detail weiterentwickelt und konkretisiert. Es werden Ausschreibungen erstellt, Angebote eingeholt und ausgewertet und die Fachfirmen beauftragt.

Der Architekt überwacht die Bauausführung, koordiniert alle am Bau Beteiligten und kontrolliert die Rechnungen der Unternehmer.

Dabei hat der Architekt stets den vorgegebene Termin- und Kostenrahmen im Blick.

 

 

Was kostet ein Architekt?

 

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sieht 9 Leistungsphasen vor, mit denen der Bauherr einen Architekten einzeln oder komplett beauftragen kann.

Die Honorare für die Architekten-Leistungen sind in der HOAI geregelt und daran gebunden.

Grundlage für die Ermittlung des Gesamthonorars sind die anrechenbaren Kosten.

Die HOAI ordnet den Leistungsphasen einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars zu.

 

Leistungsphasen nach HOAI

1. Grundlagenermittlung (Anteil am Gesamthonorar gem. §34 Abs. 3 für Gebäude: 2%)

2. Vorplanung (7%)

3. Entwurfsplanung (15%)

4. Genehmigungsplanung (3%)

5. Ausführungsplanung (25%)

6. Vorbereitung der Vergabe (10%)

7. Mitwirkung bei der Vergabe (4%)

8. Objektüberwachung (32%)

9. Objektbetreuung und Dokumentation (2%)

 

 

Warum lohnt sich der Architekt?

 

Er setzt Ihre individuellen Anforderungen und Wünsche um. Für einen geringen Teil der Gesamtherstellungskosten erhält der Bauherr dabei die Erfahrung, Praxis, künstlerische Intuition, das Organisationstalent, Koordinationsvermögen, technische Wissen, zudem Materialkenntnisse und die Behördenumgangsroutine des Architekten.

Der Architekt entwickelt für bestehende und zukünftige Gebäude jedoch nicht nur ein Planungs-, sondern auch ein Nachhaltigkeitskonzept. Von Beginn an kann er durch sorgfältige Planung und Projektleitung eine Gesamtqualität realisieren, die dem Bauherrn Werterhalt sichert. Dabei plant der Architekt kostenbewusst. Zu seinen Aufgaben gehört eine laufende Kostenkontrolle.  

 

 

Was ist eigentlich Baukultur?

 

Laut Lexikon beschreibt sie die Summe menschlicher Leistungen, die die natürliche oder gebaute Umwelt verändern. Als erweiterter Kulturbegriff stützt sich die Identität der Baukultur auf die Geschichte und Tradition eines Landes oder einer Region.

Vor allem jedoch betrifft die Baukultur nicht nur professionelle Planer, sondern alle Menschen, da alle mit gebauter Umwelt konfrontiert sind. Auch die Verantwortung für die Qualität der gebauten Umwelt liegt nicht allein bei den Fachleuten, sondern ist eine gesamtgesellschaftliche. Denn Baukultur verbindet den Willen der Gesellschaft zur Wahrung des kulturellen Erbes mit einem vernünftigen und schonenden Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen und dem Gestaltungsanspruch an die gebaute Umwelt. Sie ist Zeichen der Bereitschaft zur Modernisierung und Veränderung sowie Ausdruck eines gesellschaftlichen Wandels in Richtung eines zukunftsfähigen Lebens. Sie ist also ein sichtbares nationales „Markenzeichen“, mit dem die Bürger sich identifizieren, das Lebensqualität steigert und attraktive Städte und Gemeinden sichert. (Quelle: Bayerische Architektenkammer)

 

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